Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Vertragsbestandteil von Aufträgen, die Auftraggeber (AG) an Schloemmer & Partner Unternehmensberatung KG (AN) – erteilen. Dies umfasst im Wesentlichen die Beratung, das Training und Coaching im Bereich Führung, Personalmanagement, Personalentwicklung, Potenzialdiagnose, Organisationsentwicklung, Auswertungen von Testergebnissen sowie die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen und Führungskräfteaudits.
(2) Für den Fall, dass einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung einer allfälligen Vertragslücke.
(3) Die AN ist berechtigt, sich für einzelne Beratungsleistungen dazu befähigter gewerblicher oder freiberuflicher Kooperationspartner zu bedienen. Die AN ist nicht verpflichtet, die Identität der beigezogenen Kooperationspartner offenzulegen.
(4) Der AG trägt dafür Sorge, dass die AN alle für die zügige Auftragserfüllung erforderlichen und nützlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt und Informationen erteilt werden. Dies gilt auch für jene Unterlagen und Informationen, deren Bedeutung erst während der laufenden Beratungsleistungen durch die AN bekannt werden. Der AG trägt weiters dafür Sorge, dass ein allenfalls bestehender Betriebsrat rechtzeitig von der Beratungstätigkeit der AN informiert wird.
(5) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Schloemmer & Partner KG die den Kunden und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes bzw. der DSGVO), als dies zur Erfüllung der übertragenen Agenden notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen des AN ergibt.
(6) Nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abzugebende Erklärungen können – soweit in individuellen Verträgen nichts anderes bestimmt ist – auch mittels e-mail abgegeben werden. Schloemmer & Partner KG ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Kunden berechtigt, den e-mail-Verkehr mit dem Kunden in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Kunde erklärt, über die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis der Risiken zuzustimmen, dass der e-mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
(7) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
(8) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG sind ungültig, es sei denn, diese werden vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt.
- Geltungsbereich und Umfang
Beratungsaufträge oder sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom AG schriftlich firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten die Vertragsteile nur nach Maßgabe des in der schriftlichen Vereinbarung angegebenen Umfanges.Die Übermittlung der Auftragsbestätigung ist per Email möglich. - Zusicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragsteile werden alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit die Unabhängigkeit der Mitarbeiter und Kooperationspartner der AN gewährleistet ist. Untersagt sind insbesondere Angebote des AG auf Anstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern der AN oder die direkte Beauftragung von Kooperationspartnern der AN während laufendem Auftragsverhältnis und innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Projektes.
III. Berichterstattung
Nach Auftragserfüllung erhält der AG auf Wunsch von der AN einen Abschlussbericht, in dem die erbrachten Beratungsleistungen samt Beratungsaufwand zusammengefasst sind. Die AN ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinem bestimmten Arbeitsort und an keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
- Schutzrechteund Benutzungsrechte
(1) Das geistige Eigentum und daher das Urheberrecht an den im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag erbrachten Leistungen verbleibt bei der AN.
(2) Der AG darf die ihm im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag übergebenen oder bekannt gewordenen Informationen nur für eigene Zwecke verwenden. Jedwede Weitergabe solcher Informationen – auch nach Erfüllung des Beratungsauftrages – an Dritte ist untersagt. Zu den „Informationen“ zählen insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Leitfäden, Leistungsbeschreibungen und Datenträger, unabhängig davon, ob diese Informationen von der AN, ihren Mitarbeitern oder von Kooperationspartnern stammen. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte bedarf in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Zustimmung durch die AN.
(3) Trainingsmaterial, Unterlagen, Tools, online trainings udgl. von Schloemmer & Partner KG sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur innerhalb des Unternehmens des jeweiligen Kunden und nur in jenem Land verwendet werden, in welchem der Kunde seinen Sitz hat bzw. welches ausdrücklich vereinbart wurde. Jede gänzliche oder teilweise Vervielfältigung von Trainingsmaterial, onlinetrainings bzw. Unterlagen (zB. Dokumentationen, etc.) oder Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des AN zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Kunden selbst.
(4) Soweit Lernelemente Online oder auf Systemen des Kunden zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese Elemente ausschließlich den an den jeweiligen Kursen teilnehmenden Personen zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden (dies bedeutet unverhandelbar das Verbot von Downloads und der Zugangsweitergabe bzw. der Publikation).
(5) Es wird darauf hingewiesen, dass die im Seminar, Coaching oder webinar enthaltenen Daten, Informationen, Dokumente und sonstigen Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Eine über die in diesem Vertrag ausdrücklich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Schloemmer & Partner KG unzulässig.
(6) Unterlagen in elektronischer Form dürfen nur dem jeweiligen Benutzer selbst, jedoch nicht systematisch einer größeren Anzahl anderer Benutzer oder Dritter zugänglich gemacht werden. Jedes über dieses Ausmaß hinausgehende Downloaden, Speichern, Reproduzieren, Übertragen, Anzeigen, Kopieren, Verteilen oder Verwenden von Daten und Informationen aus den Seminaren, Coachings, Onlinetrainings und webinaren ist verboten.
(7) Der Kunde verpflichtet sich Schloemmer & Partner KG hinsichtlich der obgenannten Punkte schad- und klaglos zu halten.
- Gewährleistung
(1) Die AN wird den AG von nachträglich hervorkommenden Unrichtigkeiten oder Mängeln ihrer Beratungsleistungen unverzüglich informieren und diese Unrichtigkeiten oder Mängel binnen angemessener Frist beheben.
(2) Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Auftraggebersphäre zuzurechnen, findet die Behebung nur über gesonderten schriftlichen Auftrag des AG statt. Die zur Behebung erforderlichen Leistungen werden dem AG gesondert verrechnet.
(3) Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Sphäre der AN zuzurechnen, dann leistet die AN binnen angemessener Frist kostenlos Gewähr. Der Anspruch des AG auf Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt binnen drei Monaten nach Übergabe des Schlussberichtes an den AG. - Haftung
(1) Die AN und ihre Kooperationspartner haben bei der Durchführung der beauftragten Beratungsleistungen die allgemein anerkannten Regeln der Berufsausübung zu beachten. Die Haftung der AN für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beweislast für die Verschuldensfrage trägt der AG.Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehenden Haftpflichtversicherungssumme beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dieser Beschränkung entgegenstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
(2) Der Schadenersatzanspruch muss binnen drei Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch binnen einem Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
(3) Sofern der AN das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der AN diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
VII. Haftungsausschluss
(1) Die Inhalte der Seminare und Beratungsleistungen sollen eine wertvolle fachliche Unterstützung für PersonalistInnen und Führungskräfte sein. Die Erläuterungen sind keinesfalls als umfassende und erschöpfende Fachinformation zu verstehen, sondern sollen als Begleithinweise insbesondere dem besseren Verständnis dienen. Alle Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AN oder der Autoren ausgeschlossen ist. Alle Vorlagen, Mustertexte, und sonstige Inhalte sind unbedingt an die Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls anzupassen. Die Benutzer der Arbeitsunterlagen haben stets darauf zu achten, dass die genutzten Vorlagen- und Musterdokumente für den konkreten Fall geeignet und ausreichend sind.
VIII. Verschwiegenheitspflicht
(1) Die AN wird über alle Angelegenheiten des AG, die ihr im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit bekannt werden gegenüber jedermann und zeitlich unbeschränkt Stillschweigen bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht sind Informationen an Kooperationspartner ausgenommen, die die AN beizieht. In diesem Fall wird die AN den Kooperationspartner im selben Umfang zur Verschwiegenheit verpflichten. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind weiters jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
(2) Die AN darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen betreffend ihre Beratungstätigkeit für den AG Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des AG zur Verfügung stellen.
(3) Die AN und der Auftragsverarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis).
- Honorar, Storno
(1) Als Gegenleistung für die Beratungsleistungen hat die AN gegen den AG Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars. Je nach Vereinbarung hat der AG bei Auftragserteilung eine Anzahlung oder während laufender Beratungstätigkeit Teilzahlungen zu leisten. Das restliche Honorar ist binnen 14 Tage nach Übermittlung des Schlussberichtes samt Schlussrechnung zur Zahlung fällig.
(2) Unterbleiben die Beratungsleistungen ganz oder teilweise, dann gebührt der AN das vereinbarte Honorar zur Gänze, wenn die AN zur Beratungsleistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des AG liegen (zB. Stromausfall) oder Pandemien daran gehindert worden ist. Zu den Umständen auf Seiten des AG zählen insbesondere mangelnde Mitwirkung des AG an der Auftragserfüllung oder unberechtigte vorzeitige Vertragsauflösung. Bei Vertragsauflösung innerhalb von 4 Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung werden 80% des vereinbarten Honorars verrechnet. Bei Vertragsauflösung innerhalb zweier Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung werden 100% des vereinbarten Honorars verrechnet. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ein Ersatztermin vereinbart wird. Bei Vertragsauflösung vor den gesetzten Fristen werden bereits erbrachte Leistungen verrechnet.
(3) Unterbleiben die Beratungsleistungen auf Grund von Umständen, die auf Seiten von der AN einen wichtigen Grund darstellen, so gebührt der AN ein anteiliges Honorar, welches den bisher erbrachten Beratungsleistungen entspricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bisher erbrachten Beratungsleistungen für den AG verwertbar sind.
(4) Aus berechtigtem Anlass, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit des AG, darf die AN die Fertigstellung der Beratungsleistungen von der vollständigen Bezahlung des Honorars abhängig machen. Die Beanstandung der Beratungsleistungen berechtigt den AG nicht zur Zurückbehaltung des Honorars. Davon ausgenommen sind offenkundige Mängel an den erbrachten Beratungsleistungen.
X. Vorzeitige Vertragsauflösung
(1) Die AN kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn der AG wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere die für die Beratungsleistungen erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt oder Informationen nicht erteilt, die die Unabhängigkeit von der AN oder die Schutzrechte der AN verletzen.
(2) Der AG kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn die AN mit ihren Beratungsleistungen trotz angemessener Nachfristsetzung im Verzug ist oder gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt.
XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Auf den Beratungsauftrag, dessen Auslegung und für Streitigkeiten daraus ist österreichisches Recht anwendbar.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der AN in Wien.
(3) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag sind die in Handelssachen zuständigen Gerichte in Wien ausschließlich zuständig.
Information gem. § 19 Abs 3 AStG
Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.